Personeller Aufbau

Der Fux

Die ersten zwei Semester einer B! sind als Probejahr anzusehen, wobei die Fuxen (Bezeichnung für Mitglieder im Probejahr) eingeschränkte Mitgliedsrechte genießen.

Vielfach werden Fuxen von Unwissenden als rechtlose Leibeigene der älteren Mitglieder dargestellt, die vornehmlich Bier zu servieren haben und allerlei "Schikanen" ausgesetzt sind. Dies ist blanker Unsinn. Gerade den Fuxen gilt die besondere Obsorge der älteren Bundesbrüder, da sie letztlich den Fortbestand der B! sichern.

Von jeder Verantwortung entlastet werden sie über zwei Semester auf die künftig von ihnen innerhalb der B! zu erfüllenden Aufgaben vorbereitet. Neben den laufenden Unterweisungen durch die Ämterträger sind vor allem zwei Personen in der B! für die Ausbildung der jungen Bundesbrüder zuständig. Zum einen der Leibbursch, ein älterer Bundesbruder, den sich der Neuling als besonderer Freund und Vertrauensperson auserkoren hat. Der Leibbursch wahrt in den ersten zwei Semestern die Interessen seines Leibfuxen in den Entscheidungsgremien der B!. Die besondere Verbundenheit zwischen Leibburschen und Leibfuxen währt grundsätzlich ein Leben lang. Zum anderen der Fuxmajor, der den einmal wöchentlich stattfindenden Fuxenunterricht (auch Fuxenstunde genannt) leitet.

In der Fuxenstunde werden den jungen Bundesbrüdern vom älteren, erfahrenen Fuxmajor die umfassenden Grundlagen burschenschaftlichen  Wissens vermittelt. Die Fuxenstunde dient als Vorbereitung für die Burschenprüfung. Gelehrt und geprüft werden unter anderem die Geschichte der eigenen B!, Grundlagen deutscher Geschichte, studentisches Brauchtum und Liedgut, studentische und gesellschaftliche Umgangsformen, Satzungen und Geschäftsordnung der eigenen B!, der Fechtkomment.

Nach Ablauf von 2 Semestern endet die Probezeit, wobei für den Fuxen noch drei Hürden auf dem Weg zum vollberechtigten Bundesbruder zu nehmen sind. Es sind dies die Burschenprüfung, weiters ein im Rahmen eines Burschenschaftlichen Abends zu einem selbstgewählten Thema zu haltender Vortrag und schließlich eine Schlägermensur. Die Genehmigung aller drei Leistungen erfolgt durch den BC. Nach Erfüllung dieser Aufgaben wird der Fux im Rahmen einer feierlichen Kneipe (der Receptions- oder Burschungskneipe) als vollberechtigtes Mitglied in den inneren Verband der B! aufgenommen, während er als Fux lediglich Mitglied des äußeren Verbandes war.

Der Bursch

Die Zeit als "aktiver Bursch" beträgt zwischen 3 und 8 Semester und ist jener Abschnitt, in welchem man innerhalb der B! die größte Verantwortung zu tragen hat.

Aus dem Kreise der aktiven Burschen werden am Antrittskonvent eines jeden Semesters die Chargen für das kommende Semester gewählt. Die Chargen sind mit dem Vorstand eines Vereins zu vergleichen. Für einen jungen Studenten ist die Ausübung einer Charge eine einmalige Gelegenheit und Herausforderung, Verantwortung und Führungsaufgaben zu übernehmen und im Rahmen seiner Amtstätigkeit wichtige Erfahrungen zu gewinnen, sowie als Persönlichkeit zu reifen.

Der Vorstand (das Chargenkabinett) einer B! setzt sich im allgemeinen aus dem Sprecher (Obmann), dem Fechtwart (Obmannstellvertreter), dem Schriftwart (Schriftführer) und dem Kneipwart (Kassier) zusammen:

  • Der Sprecher, aus dem Kreise der aktiven Bundesbrüder für ein Semester gewählt, ist der letztlich verantwortliche Leiter der gesamten B!. Er vertritt die B! in allen Angelegenheiten nach außen, leitet die Beratungen, Kneipen und Feste. Seine Anordnungen sind für alle Bundesbrüder verbindlich. Andererseits ist der Sprecher für all seine Handlungen und Anweisungen unmittelbar dem wöchentlich tagenden Burschenconvent verantwortlich und kann bei Fehlverhalten jederzeit seiner Charge enthoben werden.

  • Der Fechtwart ist als Leiter des Fechtbetriebes verantwortlich für den Ablauf der täglichen Paukstunden (Trainingsstunden) und vertritt die B! bei Fechtwartsitzungen. Bei diesen vereinbart er Mensuren für seine Bundesbrüder. Aus diesem Grunde muss er über die Stärken der aktiven Burschen anderer B!B! genau informiert sein, da es dem ritterlichen Wesen der Mensur entspricht, möglichst gleichstarke Fechter gegenüberzustellen. Weiters ist er für den gesamten organisatorischen Ablauf von Mensuren verantwortlich.

  • Der Schriftwart erledigt den gesamten Schriftverkehr der B!. Er erstellt die Aussendungen, berichtet darüber am Burschenconvent und protokolliert die Beratungen.

  • Der Kneipwart ist für den reibungslosen Ablauf sämtlicher Kneipen, Feste etc. verantwortlich.

Die übrigen Aktiven haben die Chargen zu unterstützen und grundsätzlich an allen Veranstaltungen des Bundes mitzuarbeiten.

Der inaktive Bursch

Frühestens nach 3 Burschensemestern und mindestens 2 genehmigten Mensuren kann der aktive Bursch auf dem Burschenconvent um seine Inaktivierung ansuchen.

In den meisten Fällen erfüllen die Aktiven eine höhere Anzahl an Aktivsemestern und schlagen Mensuren über die Pflichtzahl hinaus, um ihrer B! für längere Zeit mit vollem Einsatz dienen zu können. Diese Entscheidung ist in jedem Fall dem betreffenden Bundesbruder überlassen.

Der alte Herr

Nach Abschluß des Studiums und Eintritt in das Berufsleben stellt der inaktive Bursch einen Antrag auf Aufnahme in die Altherrenschaft. Die Alten Herren ermöglichen durch ihre finanziellen Beiträge die Aufrechterhaltung des Betriebes der B!.

Nach Maßgabe der beruflichen Möglichkeiten nimmt der Alte Herr an den Veranstaltungen seiner B! teil. Darüber hinaus sind es sehr oft Alte Herren, die im Rahmen von burschenschaftlichen Vortragsabenden Interessantes aus ihrem Berufsleben oder Leben zu berichten haben.

In einer B! wird im Zusammenwirken zwischen Alten Herren und jungen Bundesbrüdern jene wesentliche, generationenumfassende Einheit gebildet, die im Gegensatz zur heutigen Ellbogengesellschaft steht und im Grundsatz des Lebensbundprinzips ihre Vollendung findet.

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